Patientenrecht und Patiententestament

Grundsätzliche bedürfen ärztliche Maßnahmen der Einwilligung des Patienten. Dies gilt auch für Entscheidungen am Lebensende. Häufig hören wir von Menschen den Satz:  „Eine Lebensverlängerung ‚um jeden Preis‘ lehne ich ab.“

„Um sicher zu gehen, dass diese Wünsche im Ernstfall auch beachtet werden, empfiehlt es sich, eine Patientenverfügung zu erstellen,“ so Frau Rechtsanwältin Julia Fellmer, die am 16.11.2010 auf Einladung des Haus Leben Leipzig über das Thema „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenrechte“ referiert hat.  Mit großem Interesse folgten die zahlreichen Zuhörer den Ausführungen der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht. Frau Fellmer gab nicht nur praktische Hinweise zur Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, sondern beantwortete auch ausführlich die zahlreichen Fragen der Vortragsgäste an diesem Nachmittag.

Wir danken Frau Fellmer für diesen  informativen und interessanten Nachmittag.

Vortrag: Patientenrecht und Patiententestament

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